Trinkwasser-System-Check (TSC),
Die neue Trinkwasserverordnung und ihre technische Umsetzung
Ein Trinkwassersystem
über dass das wichtigste Lebensmittel bewegt und befördert wird,
sollte den hygienischen Anforderungen gerecht werden. Es sollte frei sein
von Produkten, die das Trinkwasser negativ verändern können.
In der Trinkwasserverordnung 2003 wird mehrfach auf die technischen Regeln
und ihrer Anwendung hingewiesen.
Es ist also nicht so, das man erst nach einer Gesundheitsgefährdung oder
einem Todesfall durch Legionose tätig werden muss. Was logischerweise
auch keinen Sinn machen würde.Es ist nur so, dass man generell bei der
Meldung von Gefahr schnell reagieren muss.
Z.B.
Reihenfolge: § 27 Wohnungseigentumsgesetz
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters- Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet,
die für die ordnungsgemäße Instandhaltung gemeinschaftlichen
Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Hierfür braucht
man keinen Eigentümerbeschluss! Da es hier um die persönliche und
rechtliche Absicherung des Verwalters geht.
Trinkwasserverordnung § 3 – Der Hausverwalter z.B. hat Sorge zu
tragen, dass die Anforderungen der Verordnung in seinem Verantwortungsbereich
(zwischen Hauptwasserzähler und letzter Entnahmestelle) eingehalten werden.
Er darf anderen z.B. Hausbewohnern, nur Wasser in Trinkwasserqualität
an alle Entnahmestellen zur Verfügung stellen.
Dies ist
jedoch in den meisten Anlagen nicht möglich.
Die Systeme sind verschlammt, korrosiv und verkeimt. Eine Gesundheitsgefährdung
durch diesen Zustand hat verschiedene Gründe. Zum einen Unwissenheit,
zum anderen Ignoranz. Die Trinkwasserverordnung und die Technischen Regeln
werden missachtet. Dem heutigen Lebensstandard entspricht dieses Verhalten
nicht. Wer sein Trinkwassersystem nicht pflegt, braucht genau so wenig sein
Trinkglas oder seinen Essteller zu reinigen.
Jährlich über 4.000 Todesfälle in Deutschland laut Fachzeitschriften,
nur durch Verkeimungen in Trinkwassersystemen, müssten nicht sein. Das
Schlimme daran ist, dass die Menschen durch Unwissenheit sterben müssen.
Es sollte normal sein, dass man ein Lebensmittelsystem hygienisch sauber hält.
Die Wasserwerke liefern qualitativ sehr gutes Trinkwasser, für das wir
ja auch bezahlen. Ist ein Hauswassersystem jedoch unhygienisch, kann man kein
Trinkwasser erwarten. Hier leisten wir sehr viel Aufklärungsarbeit zum
Thema Lebensmittel No. 1.
Ein anderes Problem ist die Wasserstein- und Schlammbildung, die bis hin zum
Totalverschluß führen kann, Was zur logischen Folge hat, dass sich
ein Trinkwassersystem nicht selbst reinigen kann. Die Technischen Regeln für
Trinkwasserinstallationen fordern jedoch die Überwachung von Anlagen.
Wer ist verantwortlich für die Reinhaltung einer Trinkwasseranlage?
Die Technischen
Regeln legen sich auf den Betreiber fest. Der Betreiber kann der Eigentümer,
Pächter, Mieter oder Objektverwalter sein. Wir empfehlen den Betreibern
sich einfach abzusichern. Keim-, Korrosions- und Wassersteinbildung sind nicht
nötig - Nein! - Es ist sogar gesundheits- bzw. lebensgefährlich!
Unsere Patenttechnologien zur Trinkwassersystem-Erhaltung wurden 1988 vom
Landesverband Baden-Württemberg als volkswirtschaftlich wertvoll ausgezeichnet.
Auf Grundlage der TRWI und der neuen Trinkwasserverordnung vom 01.01.2003
bieten wir den Objekt- und Hausbesitzern eine Trinkwassersystemanalyse an.
Und so wird es gemacht:
Sie schicken uns die Adressen Ihrer verwalteten Anlagen mit dem Namen des
hausinternen Ansprechpartners (z. B. des Hausmeisters). Wir terminieren direkt
und gebietsweise.
Da orts- und anlagenbezogen die Probleme in Hauswasserinstallationen sehr
unterschiedlich sind, muss man immer individuell vorgehen.
Die technischen Daten und eventuelle Mängel der Anlage werden über
eine Checkliste aufgenommen. Grundlage hierfür sind die Technischen Regeln
für Trinkwasserinstallationen und die Trinkwasserverordnung 2003.
Sie erhalten nach Abschluss des T-S-C eine anlagenspezifische Darstellung
laut Prüfbericht mit Empfehlung zur Reinhaltung des Systems.
Wenn Sie
fragen zum TSC haben, klicken sie bitte hier

