Die Trinkwasserverordnung und Ihre technische Umsetzung in der Praxis.


Die wesentliche Orientierung für den verantwortlichen Betreiber, Eigentümer und Immobilienverwalter einer Hauswasserinstallation.

Dargestellt von Otto Kamp, Geschäftsführer der Otto Kamp GmbH für Trinkwasser & Systemerhaltung – Sachverständiger für Trinkwasser- und Heizsysteme. Kooperationspartner des Verbandes der Immobilienverwalter Baden – Württemberg e.V.

Die neue Trinkwasserverordnung (TVO) ist am 01. Januar 2003 in Kraft getreten. Mit dieser praxisbezogenen Erklärung soll unkompliziert dem verantwortlichen Betreiber, Hauseigentümer und Immobilienverwalter aufgezeigt werden, was er zu seiner persönlichen Absicherung und der Wassernutzer einer Hauswasserinstallation beachten muss.

Wesentliche Punkte vorab:

- Geltungsbereich der Verordnung vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle.
- Verantwortlich für die Einhaltung der Verordnung ist der Grund- und Hauseigentümer,
Immobilienverwalter bzw. Betreiber der Anlage.
- Verstärktes Auftreten von Legionellen ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
- Der Betreiber hat die Nutzer der Anlage, z.B. Mieter, über
Wasserbehandlungsmaßnahmen zu informieren.

Zweck der Verordnung:

Zweck der Verordnung ist es die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.

Begriffsbestimmungen:

Die Definition Trinkwasser bezieht sich auf kaltes und erwärmtes Trinkwasser. Für Trinkwasserinstallationen ist die als allgemein anerkannte Regel der Technik anzuwenden und umzusetzen.

Allgemein:

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel das wir haben. Es ist, wie jedes andere Lebensmittel auch, nicht unbeschränkt verwendbar. Extrem einflußnehmend sind hierbei technische Mängel, schlechte Pflege und Wartung, sowie Stagnation (schlechter Frischwasseraustausch) in Hauswasserinstallationen. Zu viele Systeme gehen von neu an unhygienisch in Betrieb. Die fachliche Übergabe einer Neuanlage an den Betreiber findet selten statt. Trinkwasserqualität an den Entnahmestellen wird jedoch vorausgesetzt und erwartet.

Bestandschutz:

Der Bestandschutz ermöglicht es dem Betreiber nicht durch die Hintertüre die Verordnung zu umgehen. Trinkwasserqualität ist keine bauliche Maßnahme und somit als Lebensmittel Nr. 1 unantastbar.

Haftung und Verantwortung:

Das Wort Verantwortung sollte bei unserem wichtigsten Lebenselixier sehr beachtet werden. Zu viele Menschen sterben heimtückisch durch verkeimte Wassersysteme. Von einem Kavaliersdelikt kann man bei diesen Thema nicht sprechen.

Die Haftung obliegt dem Eigentümer als Betreiber, ist ein Hausverwalter eingesetzt, so wird er durch seine Verkehrssicherheitspflicht in die Verantwortung genommen. Der Verwalter ist verpflichtet den Zustand der Wohnanlage regelmäßig zu überprüfen. Hierzu kann er sich spezieller Fachleute bedienen. Er ist verpflichtet den Bautenstand zu überwachen und notwendige oder sinnvolle Instandhaltungsmaßnahmen der W.E.G. vorzuschlagen
(§27 W.E.G. 823 BGB).

Legionellengefahr:

Die größte Gesundheitsgefahr mit möglicher Todesfolge geht von der Legionellenkeimbildung aus. Bei den meisten Hauswasserinstallationen mit zentraler Warmwasserversorgung besteht die Gefahr einer erhöhten Kontamination von Legionellen. Der Grund hierfür sind meist technische Mängel, wie z. B. falsch eingestellte Warmwasserspeicher, Leitungsbereiche die nie oder nur unregelmäßig benutzt werden oder Warmzirkulationsbereiche die nicht die erforderliche Temperatur erreichen.

Trinkwasseruntersuchung:

Eine mikrobiologische Wasseruntersuchung an bestimmten Entnahmestellen kann, muss aber nicht darüber Aufschluss geben, ob eine erhöhte Kontamination-Keimbildung im gesamten System vorliegt. Bei der chemischen Wasseruntersuchung ist dies genauso. Die zulässigen Parameter können die Grenzwerte sehr verschieden überschreiten. Untersuchungen können demnach sehr unterschiedlich ausfallen und sind vom jeweiligen günstigen oder ungünstigen Zeitpunkt abhängig. Eine Trinkwasserüberprüfung ist eine fixierte Zeitaufnahme und keine dauerhafte Sicherheit für die Betreiber und Wassernutzer. Deshalb verweist die TVO eindeutig auf die Einhaltung der technischen Regeln für Wasserinstallationen (TRWI).

Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI):

Nach den Vorgaben der TRWI sind regelmäßige Inspektionswartungen durchzuführen – das ist je nach Anlagenteil- und Apparat zwischen zwei Monate und einmal jährlich vorgegeben und auch nötig.


Nach langjähriger Praxiserfahrung wird dies jedoch nur ungenügend umgesetzt. Auch neue
Erkenntnisse in der Trinkwasserhygiene werden trotz bedrohlicher Gesundheitsgefährdung von vielen Fachfirmen und verantwortlichen Betreibern ignoriert. Wer die einfachen Regeln nicht beachtet, kann auch keine Trinkwasserqualität erwarten. Eine Trinkwasseranlage muss so gewartet und gepflegt werden, wie es dem Lebensmittel Nr. 1 entspricht und einen gesicherten Betrieb garantiert.


Was sollte der Betreiber, Hauseigentümer und Objektverwalter zur Absicherung der
Trinkwassernutzer und der persönlichen Haftung tun?

Wichtig ist es zu wissen, dass man die TVO und die TRWI als zusammengehörige Einheit sehen muss. Die Umsetzung der TVO ist ohne Einhaltung der regelmäßigen Wartung gar nicht möglich. Deshalb ist der erste Schritt zur Trinkwassersicherung ein technischer Überprüfungscheck des jeweiligen Systems. Diese lebenswichtige Überprüfung muss auf der Grundlage der neuen Verordnung durchgeführt werden. Es ist sinnvoll hierfür ein spezielles Fachunternehmen zu beauftragen. Der Schwerpunkt ist auf die Legionellengefahr zu richten, denn wenn man hierbei zu oberflächlich vorgeht, und wichtige Mängel übersieht, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Der erwärmte Trinkwasserbereich ist besonders zu beachten und zu überprüfen. Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse wird das System erfasst und bewertet. Der Verantwortliche erhält einen Prüfbericht mit der Behebung eventueller technischer Mängel, die er nach der geforderten Verkehrsicherungspflicht der diversen W.E.G. vorlegen muss.

Besteht in einer Hauswasserinstallation eine Gefahr durch technische Mängel oder durch Legionellenbildung, so müssen unverzüglich Maßnahmen zur Mängelbeseitigung getroffen werden. Nur eine Wasseruntersuchung durchführen zu lassen ohne Mängelbehebung wäre ein zu hohes Risiko und keine sichere Lösung. Sich auf diese Variante einzulassen könnte sprichwörtlich sträflich sein.

Haftungsrisiko:

Wer als verantwortlicher Betreiber einer Hauswasserinstallation fahrlässig Trinkwasser, das den Anforderungen nicht entspricht, der Öffentlichkeit weitergibt, verstößt gegen die gültige TVO und macht sich strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.

Schlusswort:

Unabhängig von Haftung, Risiko und Gesundheitsgefahr, sollte es normal sein, dass man das Lebensmittelgefäß – Hauswasserinstallation pflegt und hygienisch erhält. Die Wasserwerke liefern bis zum Hauseingang eine sehr gute Trinkwasserqualität. Diese nicht nur zu bezahlen, sondern auch zu nutzen ist Lebensqualität.

Alles Gute und ein gesundes Trinkwasser wünscht Ihnen


Otto Kamp – Sachverständiger für Trinkwasseranlagen